Teilvergleich zwischen Infineon und Qimonda

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Neuigkeiten gibt es in der Infineon/Qimonda-Angelegenheit im Zuge des Oimonda-Insolvenzverfahrens. Infineon meldete dazu heute, dass man sich mit dem Insolvenzverwalter der Qimonda AG außergerichtlich über die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten – mit Ausnahme des anhängigen Gerichtsverfahrens zur wirtschaftlichen Neugründung und Differenzhaftung – geeinigt habe. Hierfür wird Infineon einen Vergleichsbetrag in Höhe von 135 Millionen Euro bezahlen. Außerdem erwirbt Infineon sämtliche Patente der Qimonda AG für 125 Millionen Euro.



Der getroffene Vergleich beendet die folgenden Gerichtsverfahren und weiteren Streitpunkte zwischen Infineon und dem Qimonda Insolvenzverwalter:

  • Die Streitigkeiten über den Fortbestand der Nutzungsrechte an Qimonda-Patenten durch Infineon und ihre Lizenznehmer
  • Die in der Anfechtungsklage vor dem Landgericht München durch den Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche
  • Alle sonstigen Ansprüche des Insolvenzverwalters, solange diese nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren zur wirtschaftlichen Neugründung und Differenzhaftung stehen.




Der Teilvergleich ist durch die von Infineon bereits gebildeten Rückstellungen abgedeckt. Die Zahlung des Vergleichsbetrags wird aus vorhandener Liquidität bestritten. Der Vollzug der Vergleichsvereinbarung und des Patentkaufs steht unter dem Vorbehalt des Eintritts verschiedener rechtlicher Bedingungen und wird im nächsten Kalenderquartal erwartet.


Noch nicht beendet ist dagegen der Streit vor dem Landgericht München zur wirtschaftlichen Neugründung und Differenzhaftung. Wie Infineon bereits mehrfach erklärte, hält das Unternehmen die in diesem Verfahren geltend gemachten Ansprüche für nicht gegeben.

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