Der getroffene Vergleich beendet die folgenden Gerichtsverfahren und weiteren Streitpunkte zwischen Infineon und dem Qimonda Insolvenzverwalter:
- Die Streitigkeiten über den Fortbestand der Nutzungsrechte an Qimonda-Patenten durch Infineon und ihre Lizenznehmer
- Die in der Anfechtungsklage vor dem Landgericht München durch den Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche
- Alle sonstigen Ansprüche des Insolvenzverwalters, solange diese nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren zur wirtschaftlichen Neugründung und Differenzhaftung stehen.
Der Teilvergleich ist durch die von Infineon bereits gebildeten Rückstellungen abgedeckt. Die Zahlung des Vergleichsbetrags wird aus vorhandener Liquidität bestritten. Der Vollzug der Vergleichsvereinbarung und des Patentkaufs steht unter dem Vorbehalt des Eintritts verschiedener rechtlicher Bedingungen und wird im nächsten Kalenderquartal erwartet.
Noch nicht beendet ist dagegen der Streit vor dem Landgericht München zur wirtschaftlichen Neugründung und Differenzhaftung. Wie Infineon bereits mehrfach erklärte, hält das Unternehmen die in diesem Verfahren geltend gemachten Ansprüche für nicht gegeben.