Harting klagt gegen Erni Electronics

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Die Harting Technologiegruppe hat beim Landgericht Köln Klage gegen die Erni Electronics eingereicht. Das Unternehmen möchte gerichtlich bestätigen lassen, dass die Vermarktung und der Vertrieb der von Harting Ende des vergangenen Jahres vorgestellte Produktfamilie har-flex rechtlich einwandfrei sind.

 

Nach der Ankündigung der Produktfamilie har-flex hatte Erni Klage erhoben mit der Begründung, es bestehe aufgrund des optischen Produktdesigns eine Verwechslungsgefahr mit dem eigenen Produkt. Nach Diskussion dieses Sachverhalts und Hinweisen des Landgerichts Köln hatte Erni die Klage in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Harting ist nun der Auffassung, Erni habe die Klage wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurück genommen.

 

Da sich Erni nach eigenen Angaben nach wie vor die Geltendmachung angeblicher Rechte in Bezug auf har-flex Produkte vorbehält, hat Harting nun selbst Klage gegen Erni eingereicht. „Wir sind davon überzeugt, dass das Landgericht Köln unsere Auffassung auch endgültig bestätigen wird“, so Dr. Alexander Rost, Geschäftsführer in der Harting Technologiegruppe.

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