Diese Anforderungen gemäß der Norm EN 300 328 V1.8.1 werden ab 1.1.2015 zur Pflicht für alle Produkte, die im 2,4- bis 5-GHz-Frequenzband funken. Darunter fallen Produkte, die WLAN, Bluetooth, ZigBee oder proprietäre Protokolle einsetzen.
Betroffen sind sowohl Inverkehr-Bringer als auch In-Betriebnehmer. Zudem gibt es keine Ausnahmen - alle Module bzw. Geräte müssen ab 31.12.2014 ausnahmslos diese Norm erfüllen. Die wichtigsten Änderungen sind die Limitierung des Duty-Cycles und das adaptive Frequenzhopping LBT (listen before talk).
Die EN 300 328 V1.81 beinhaltet auch geänderte Regeln und neue Prüfungen, die Auswirkungen auf die CE-Konformitätserklärung haben. Da die Geräte vor Verkauf nach der passenden Frequenz getestet werden müssen, weist der FBDi in diesem Zusammenhang auf die eingeschränkte Verfügbarkeit akkreditierter Prüflabore hin.
FBDi: Information zur neuen Norm für Funklösungen
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