Das ProdSG verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, nur solche Produkte auf den Markt zu bringen, die die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Personen erfüllen.
Der FBDi weist darauf hin, dass Hersteller, Importeure und Händler ein Pflichtenheft erfüllen müssen, u.a. die eindeutige Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprodukts, Sicherstellung geeigneter Überwachungsmaßnahmen (z.B. Stichproben nach Risiko), Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden und die CE-Kennzeichnung.
Sie zeichnen zudem verantwortlich für regelmäßige Prüf- und Kontrollpflichten sowie eine interne Dokumentation zu allen Prüfungen und Kontrollen gegenüber Aufsichtsbehörden. Das Jahr 2016 wird hierzu einige Änderungen mit sich bringen. Details sind Thema des FBDi-Arbeitskreises Umwelt&Compliance.
FBDi-Information über das Produktsicherheitsgesetz
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