Ein Berufungsgericht in Peking verurteilte das chinesische Unternehmen, Herstellung und Verkauf bestimmter Steckverbinder zu unterlassen und Schadensersatz an Harting zu zahlen. Das Gericht wies die Berufung der Beklagten damit zurück. Eingereicht hatte die Klage die Harting Electric GmbH & Co. KG in China.
Ende 2010 war Harting in einem ähnlichen Fall bereits gegen ein anderes chinesisches Unternehmen juristisch vorgegangen und hatte auch in diesem Fall vor Gericht gewonnen.
Harting gewinnt gegen chinesischen Patentverletzer
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