Europäische Kommission: neue Motorenverordnung ab Juli 2014

BRANCHEN-NEWS



Von der Europäischen Kommission wurde die überarbeitete Motorenregelung (EG) 640/2009 veröffentlicht. Sie enthält inhaltliche Änderungen, die ab dem 27. Juli 2014 gültig sind. Damit hat die Kommission die vom ZVEI und dem europäischen Dachverband für Elektromotoren und Leistungselektronik CEMEP geforderte Übergangszeit von sechs Monaten berücksichtigt.


„Dieser realistische Übergang von einem halben Jahr kommt den Maschinenbauern zugute“, sagt Gunther Koschnick, Leiter des Fachbereichs Elektrische Antriebe im ZVEI-Fachverband Automation. „Das ist ein Ergebnis, mit dem wir zufrieden sein können. Außerdem wurde der erweiterte Geltungsbereich aus dem bisherigen Entwurf beibehalten. Das schafft Klarheit.“


Ebenso begrüßt der ZVEI, dass die erleichterte Kennzeichnungspflicht auf dem Typenschild gemäß dem bisherigen Entwurf bestätigt worden ist. Die Europäische Kommission hat die Motorenverordnung ausgedehnt, um Ausnahmen von der Ökodesign-Richtlinie für energieeffiziente Elektromotoren zu reduzieren und somit die umweltgerechte Gestaltung dieser Antriebe zu intensivieren.


So wurden unter anderem die Ausnahmen für Motoren in größeren Höhen und hohen Temperaturen reduziert. Ursprünglich war eine Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Amtsblatt im Oktober vorgesehen – jedoch ohne eine sechsmonatige Übergangszeit.


Formell handelt es sich nun um eine neue Verordnung (EU) 4/2014, die die bisherige Verordnung (EG) 640/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ändert.

Fachartikel