Ventilatoren gemäß Ökodesign-Verordnung (ErP) 2026

ELEKTROMECHANIK

Bei ebm-papst sind Produkte für die Schaltschrank- und Elektronikkühlung erhältlich. Der Hersteller informiert dazu über die Ökodesign-Verordnung (ErP) 2026 und deren Auswirkungen auf Hersteller, Inverkehrbringer und Anwender.



Laut ebm-papst treten mit der EU-Verordnung EU2024/1834 ab dem 24. Juli 2026 verschärfte Wirkungsgradanforderungen und erweiterte Dokumentationspflichten in Kraft.


Was bedeutet das?

Für Ventilatoren, die in andere Produkte eingebaut sind, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 24. Juli 2027. Betroffen sind alle Ventilatoren mit einer elektrischen Antriebsleistung von 125W bis 500kW. Der Mindestwirkungsgrad muss im Bestpunkt des Gesamtsystems (Rotor, Stator, Motor) erreicht werden.

Darüber hinaus wird in der Verordnung festgelegt, welche Dokumentationspflichten der Hersteller, Inverkehrbringer oder Anwender haben. Dies sind neben der Effizienz auch Angaben zur Reparierfähigkeit. Werden Komponenten von unterschiedlichen Anbietern bezogen und eingebaut, so muss der Gerätehersteller die EG-Konformität selbst nachweisen.

Die Konsequenzen bei fehlender Nachweisführung oder unwirksam umgesetzten Grenzwerten können erheblich sein. Deshalb hat ebm‑papst spezielle Plug-and-Play-Komplettlösungen entwickelt, die bereits die verschärften Effizienzwerte erfüllen und CE-konform sind. 


Informationen dazu gibt es auch auf der SPS 2025 am Stand des Unternehmens.