Qimonda Insolvenzverwalter klagt gegen Infineon

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Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Qimonda AG hat beim Landgericht München I eine Klage gegen Infineon eingereicht. Darin wird behauptet, dass es sich bei der Ausgliederung des Speichergeschäfts auf die Qimonda AG um eine sogenannte wirtschaftliche Neugründung gehandelt habe. Infineon habe versäumt, die in diesem Zusammenhang erforderliche Erklärung gegenüber dem Registergericht abzugeben.

 

Infineon sei aufgrund der angeblichen Verletzung dieser registerrechtlichen Formalität verpflichtet, Qimonda denjenigen Betrag zu erstatten, um den das tatsächliche Gesellschaftsvermögen der Qimonda im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinter dem Betrag des Grundkapitals der Qimonda zurückbleibt. Mit der Klage soll eine grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Infineon festgestellt werden, da sich der Insolvenzverwalter nicht in der Lage sieht, die Höhe seines vermeintlichen Anspruchs zum jetzigen Zeitpunkt konkret zu beziffern.

 

Infineon hält die Klage für unbegründet und stützt sich bei dieser Einschätzung auch auf Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei und eines Rechtsprofessors. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Neugründung seien im vorliegenden Fall nicht gegeben. Laut Infineon wurde die Einbringung des Speichergeschäfts in die Qimonda AG unter Beachtung aller registerrechtlichen Anforderungen vollzogen und führte seinerzeit zu keinen Beanstandungen. Infineon hat den Sachverhalt bereits vor Einreichung der Klage zurückgewiesen und will sich gerichtlich dagegen zur Wehr setzen.

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