Qimonda-Insolvenz: Vergleich mit US-Töchtern

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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Qimonda AG hat der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé mit den US-Töchtern Qimonda North America und Qimonda Richmond einen Vergleich über strittige Milliardenforderungen geschlossen. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass die Inhaberschaft an bestimmten Patenten und Patentanmeldungen bei der Qimonda AG liegt.

 

Die US-Töchter, die sich in einem Chapter 11-Verfahren nach dem US Bankruptcy Code befinden, hatten insgesamt Forderungen von über 2,1 Milliarden US-Dollar gegen die Qimonda AG geltend gemacht. Die Qimonda AG hat ihrerseits Forderungen in Höhe von mehr als 1,7 Milliarden US-Dollar geltend gemacht. Hiergegen hatten die US-Töchter vor dem US Bankruptcy Court in Delaware geklagt.

 

Als Ergebnis einer mehrtägigen internationalen Mediation in London haben die Parteien nun eine Einigung hinsichtlich der wechselseitigen Forderungen erzielen können. Darüber hinaus hatten die US-Gesellschaften mit einer Klage vor dem US-Bankcruptcy Court die Inhaberschaft an über 800 Patenten und Patentanmeldungen der Qimonda AG reklamiert. Nach langen Verhandlungen geben Qimonda North America und Qimonda Richmond nun ihre Ansprüche auf Inhaberschaft auf und erkennen das uneingeschränkte Eigentum der Qimonda AG an den Patenten und Patentanmeldungen an.

 

Die Qimonda AG, über deren Vermögen das Amtsgericht München am 1. April 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet und Dr. Michael Jaffé zum Insolvenzverwalter bestellt hat, kann damit nun uneingeschränkt über ein IP-Portfolio auf dem Gebiet der Halbleitertechnologie mit rund 9.000 weltweiten Patenten und zahlreichen Patentanmeldungen verfügen.

 

Die Gläubigerausschüsse sowie der für die US-Gesellschaften zuständige Bankruptcy Court in Delaware haben dem Vergleich bereits zugestimmt. Die Verwertung des Patentportfolios durch Lizenzierung und Verkäufe einzelner Pakete wird jetzt fortgesetzt.

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