Infineon: Berufung gegen Gerichtsurteil im Fall Volterra

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Eine neue Runde gibt es bei der Patentrechtsklage Volterra gegen Infineon. Volterra hatte im November 2008 am US-Bezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien gegen Infineon geklagt. Gegenstand waren vermutete Patentverletzungen bei Spannungsreglern, die von Primarion verkauft wurden. Die in Los Angeles, USA ansässige Primarion wurde 2008 von Infineon erworben.

 

Im Jahr 2010 hat ein US-Bezirksgericht den Schutzumfang von Patenten von Volterra Semiconductor in einer Weise ausgelegt, die Infineon für zu weit gefasst und über den Schutzumfang hinausgehend hielt. Jetzt entschied eine Jury die offenen Fragen in der ersten Instanz gegen Infineon.

 

Dagegen will Infineon nun Berufung einlegen. Grundlage sind Einsprüche gegen die im letzten Jahr getroffenenen Auslegungen von Volterras Patenten. Die Berufung geht an das US-Bundesberufungsgericht für den Federal Circuit, ein auf Patentfragen spezialisiertes Gericht in Washington, D.C., USA. Infineon erwartet, dass rechtliche Fehler aus der ersten Instanz revidiert werden.

 

Volterras Klage bezieht sich auf Produkte, deren Vertrieb eingestellt ist. Primarion hat in den Jahren 2008 und 2009 eine begrenzte Anzahl der fraglichen Spannungsregler verkauft. Laut Infineon vermarkten oder verkaufen weder Primarion noch Infineon diese Produkte heute.

 

Gleichzeitig läuft am US-Bezirksgericht von Delaware noch eine Klage von Infineon gegen Volterra. Infineon hatte sie am 21. Januar 2010 eingereicht. Mit der Klage will Infineon die Verletzung von vier seiner U.S. Patente durch Volterras Spannungsregler und Pulsweitenmodulations-Controller geltend machen.

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