Erni zieht Klage gegen Harting zurück

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Erni hat seine im April 2011 beim Landgericht Köln eingereichte Klage gegen die Harting KGaA zurück gezogen. Gegenstand der Klage war die Vermarktung der "har-flex"-Produkte durch Harting, die Erni seinerzeit als unerlaubte Nachahmung seiner SMC-Steckverbinderfamilie ansah.

 

Harting sieht sich nach der jetzt stattgefundenen mündlichen Verhandlung uneingeschränkt darin bestätigt, dass die eindeutige Kennzeichnung seiner har-flex Produkte mit dem Harting Logo rechtmäßig ist. Auch die Rechtmäßigkeit der internationalen Vermarktung Produktreihe har-flex sei von Erni Electronics nicht mehr in Frage gestellt worden.

 

Es sei bewiesen, dass Harting bei der Entwicklung alle Patente oder anderen gewerblichen Schutzrechte beachtet hat. Durch den Verlauf der mündlichen Verhandlung und die Rücknahme der Klage durch Erni ist das Verfahren abgeschlossen.

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