FBDi informiert über neue Stoffe der REACh-Kandidatenliste

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Der FBDi informiert darüber, dass die REACh-Kandidatenliste am 17.12.2015 um fünf neue SVHCs (Substances of Very High Concern, besonders besorgniserregende Stoffe) erweitert wurde. Damit sind aktuell 168 Stoffe auf dieser Liste.



Grund für die Neuaufnahme sind die krebserregende, fortpflanzungsgefährdende, anhaltende, bioakkumulative und giftige sowie besonders anhaltende und äußerst bioakkumulative Eigenschaften.


Neu auf der Kandidatenliste sind Nitrobenzol (dient der Herstellung anderer Stoffe), 2,4-di-tert-butyl-6-(5-Chlorobenzotriazol-2-yl)Phenol (UV-327) und 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)Phenol (UV-350) – beide werden u.a. als UV-Schutz in Belägen, Plastik und Gummi eingesetzt. Weitrhin 1,3-Propansulton (Elektrolytflüssigkeit in Lithium-Ionen-Batterien) und Perfluorononan-1-oic-Säure und deren Natrium- und Ammoniumsalze (u.a. Verarbeitungshilfsstoff für die Fluorpolymer-Herstellung, Schmierölzusatz, Reinigungsstoff, Imprägniermittel und in Flüssigkristallanzeigen).



Ab Aufnahme einer Substanz in die Kandidatenliste ...

bleiben Unternehmen, Importeuren und Distributoren 6 Monate Zeit für eine Meldung an die ECHA, sollte in ihren importierten Erzeugnissen einer dieser Stoffe mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten sein und in kumulativ mehr als einer Tonne pro Jahr (über alle betroffenen und importierten Erzeugnisse) auftreten.


Laut FBDi gilt die verschärfte Informationspflicht durch das vom EuGH im September 2015 getroffene Urteil im Zusammenhang mit der REACh-Verordnung (EG 1907/2006): War bislang der Schwellenwert mit 0,1 Massenprozent (Art. 7, Abs 2 und Art. 33 REACh-VO) für das Enderzeugnis definiert, so gilt dieser ab sofort auf der Ebene der in einem komplexen Enderzeugnis enthaltenen Erzeugnisse, aus denen dieses Enderzeugnis besteht.

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