Europa: RoHS Recast Richtlinie ist in Kraft

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Seit Jahresbeginn ist die neue RoHS Recast Richtlinie in Kraft. Sie gilt für alle Unternehmen, die Geräte nach Europa liefern. Der Anwendungsbereich der Richtlinie (RoHS Recast 2011/65/EU) gilt jetzt auch für Produkte, bei denen mindestens eine bestimmungsgemäße Funktion auf elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern basiert.

 

Damit umfasst die Richtlinie zum Beispiel auch Gaskocher mit elektrischer Uhr oder Benzinrasenmäher mit elektrischer Zündung, die ab Juli 2019 konform sein müssen.

 

Die Verantwortung, dass die neuen Produkte den CE-Regelungen entsprechen und diese erfüllen, kann beim Hersteller, Importeur oder Distributor liegen. Abhängig von der Position des Unternehmens in der Lieferkette kann es verpflichtet sein, dafür Dokumente bereitzustellen, beispielsweise technische Unterlagen oder eine Konformitätsbescheinigung.

 

Auch für Bauteile, die nicht direkt in den Anwendungsbereich von RoHS fallen, kann die Regelung gelten. Sie müssen dann konform sein, wenn sie für die Fertigung von Geräten genutzt werden, die von RoHS erfasst werden. Wie bei RoHS1 wird dann eine Konformitätsbescheinigung benötigt, um die Konformität nachzuweisen.

 

Die Mitgliedstaaten hatten 18 Monate Zeit um dies in nationales Recht umzusetzen. Die EU-Richtlinie trat am 2. Januar 2013 in Kraft. Künftig werden weitere Produktkategorien hinzukommen: medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente im Juli 2014, In-vitro-Diagnostika im Juli 2016.

 

Schließlich folgen im Juli 2017 industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Alle nicht in den Kategorien 1 bis 10 erfassten Elektro- und Elektronikgeräte folgen im Juli 2019 und werden in die „Kategorie 11“ eingestuft.

 

Der Distributor Premier Farnell sagt dazu: „Zu den Bereichen, die wir genau überwachen, gehören Halbleiter-Entwicklungskits, die Auswirkungen der RoHS Richtlinie 2011/65/EU und besonders der CE-Kennzeichnung. Entwicklungsboards sind gemäß der Blue Guide-Definition ganz eindeutig Fertigprodukte. Dieser Leitfaden enthält Vorgaben der Europäischen Kommission, wie die neuen Richtlinien zu implementieren sind, da diese Boards in andere Geräte eingesteckt werden. Alle zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen dies berücksichtigen. Die Entwicklungsboards vieler Hersteller sind zwar RoHS-konform, aber es gibt einige wichtige Ausnahmen, die jetzt beachtet werden müssen, um sicherzustellen, dass die Produkte weiterhin konform sind. Zudem müssen ab jetzt alle notwendige Unterlagen als Teil der CE-Verpflichtungen von den Herstellern selbst geliefert werden." (Gary Nevison, Head of Legislation & Compliance)

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